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Die Behandlung von Knochenmetastasen

Da gerade Knochenmetastasen oftmals nicht so gut auf eine medikamentöse Behandlung ansprechen wie Weichteilmetastasen, wollen wir im Folgenden etwas ausführlicher auf deren Therapie eingehen. Knochenmetastasen können zu erheblichen Beschwerden und Schmerzen führen. Durch die angegriffene Knochensubstanz kann es, auch bei geringer Krafteinwirkung, zu Brüchen kommen. Insbesondere bei Befall der Wirbelsäule besteht die Gefahr von Nervenquetschungen, die zu Empfindungsstörungen und im schlimmsten Fall zu Lähmungserscheinungen führen können.

Für die Behandlung von Knochenmetastasen gibt es derzeit verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Operation kommt insbesondere dann in Frage, wenn ein Knochen aufgrund einer Metastase zu brechen droht oder bereits gebrochen ist.
  • Die Strahlentherapie wird bei Bruchgefahr eingesetzt. Meist können Schmerzen damit innerhalb weniger Tage gelindert werden. Nach der Bestrahlung bildet sich die Knochensubstanz neu, so dass die Bruchgefahr verringert wird.
  • Die Radiochirurgie kann bei kleineren Metastasen angewandt werden.
  • Die Behandlung mit Medikamenten. Durch die medikamentöse Behandlung können Schmerzen oftmals reduziert und eine Stabilisierung der Knochen erreicht werden. Für Knochenmetastasen, die nicht lokal durch eine Operation oder Radiochirurgie behandelt werden können, gibt es derzeit verschiedene medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten. Unter diesen Optionen kommt einer wirksamen systemischen Therapie gegen die Metastasen die wichtigste Rolle zu (siehe dazu Kapitel „Medikamentöse Therapie“). Die Behandlung kann durch weitere Substanzen unterstützt werden, die die Knochensubstanz stabilisieren können. Hierzu stehen zwei Wirkstoffe zur Verfügung:
    • Die Bisphosphonate, welche die sogenannten Osteoklasten hemmen, also diejenigen Zellen, die für den Knochenabbau verantwortlich sind. Somit wird der Knochenabbau verringert. Für Knochenmetastasen des Nierenzellkarzinoms ist der Wirkstoff Zoledronat beziehungsweise Zoledronsäure (Zometa®) zugelassen. Dieses Medikament wird als Infusion über 15 bis 30 Minuten alle drei bis vier Wochen durch den Arzt verabreicht.
    • Der monoklonale Antikörper Denosumab (Xgeva®). Dieser behindert die Bildung, die Funktion und das Überleben der Osteoklasten. So wird der Knochenabbau ebenfalls gebremst. Denosumab wird alle vier Wochen in das Fettgewebe unter die Haut gespritzt.

Besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin ob diese Art der Behandlung für Sie in Frage kommt.

 

Nebenwirkungen 

Die oben genannten zusätzlichen Medikamente zur Behandlung von Knochenmetastasen können Nebenwirkungen verursachen. Bei Einnahme von Zoledronsäure und Denosumab können einige Patient:innen Knochenschäden am Kiefer entwickeln, sogenannte Kieferosteonekrosen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine gute Mundhygiene. Bereits vor Beginn der Behandlung sollten sie daher einen Zahnarzt aufsuchen, um eventuell vorhandene Zahnschäden behandeln zu lassen. Während der Behandlung mit Zoledronsäure oder Denosumab könnten zusätzliche prophylaktische Zahnarztkontrollen sinnvoll sein. Bitte sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Zahnarzt/Zahnärztin, sollten Sie einen der zwei oben genannten Wirkstoffe bekommen.

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